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   FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 2560/99   

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https://dejure.org/2001,12991
FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 2560/99 (https://dejure.org/2001,12991)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2001 - 2 K 2560/99 (https://dejure.org/2001,12991)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 2 K 2560/99 (https://dejure.org/2001,12991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerberatungssachen - § 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO -; Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberatungssachen (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 FGO) - Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Düsseldorf, 17.08.1994 - 2 K 1392/94
    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 2560/99
    Ein solcher schwerwiegender Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften liegt u. a. vor, wenn der durch seinen Vorstand vertretene LStHV nachhaltig die ihm nach dem Steuerberatungsgesetz obliegenden Verpflichtungen missachtet (Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15.11.2000 - 2 K 2247/99, EFG 2001, 164 [165]; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.08.1994 - 2 K 1392/94 StB, nicht veröffentlicht [n. v.]).
  • FG Brandenburg, 15.11.2000 - 2 K 2247/99

    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 2560/99
    Ein solcher schwerwiegender Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften liegt u. a. vor, wenn der durch seinen Vorstand vertretene LStHV nachhaltig die ihm nach dem Steuerberatungsgesetz obliegenden Verpflichtungen missachtet (Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 15.11.2000 - 2 K 2247/99, EFG 2001, 164 [165]; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.08.1994 - 2 K 1392/94 StB, nicht veröffentlicht [n. v.]).
  • BFH, 29.08.2001 - VII B 33/01

    Anerkennung eines Lohnsteuerhilfeverein - Widerruf der Anerkennung - Aufhebung

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 2560/99
    Dabei trifft nach allgemeinen Darlegungs- und Beweisgrundsätzen den Verein die Darlegungs- und Feststellungslast, dass trotz der Versäumnisse in der Vergangenheit zukünftig eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet wird (BFH, Beschluss vom 29.08.2001 - VII B 33/01, n. v.; Finanzgericht des Landes Brandenburg, a. a. O., S. 165; Gehre, Steuerberatungsgesetz , 4. Auflage, § 20 Rdnr. 6; ebenso: Späth, im Bonner Handbuch der Steuerberatung, Stand: 76. Aktualisierung [August 2001], § 20 Rdnr. B 233.3).
  • BVerfG, 25.04.1985 - 1 BvR 950/84
    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 2560/99
    Denn die jährliche Geschäftsprüfung und die daran anknüpfenden Verpflichtungen stellen eine hinreichend wirksame, im Ergebnis aber den Verein nur maßvoll belastende Maßnahme dar, die in Anbetracht der in Rede stehenden Gemeinwohlbelange auch eine zumutbare Kontrolle zum Inhalt hat (BVerfG, Beschluss vom 24.04.1985 - 1 BvR 950/84, HFR 1986, 382).
  • FG Hessen, 11.02.1981 - III 68/79
    Auszug aus FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 2560/99
    Eine nachhaltige und wiederholte Missachtung der Verpflichtung, Geschäftsprüfungen zeitnah durchführen zu lassen, ist ebenso wie die Nichtbeachtung der für die Geschäftsprüfungen in § 22 StBerG bestimmten Fristen als ein besonders schwer wiegender Verstoß gegen wesentliche Geschäftsführungspflichten anzusehen, der eine nichtordnungsgemäße Geschäftsführung im Sinne von § 20 Abs. 2 Nr. 3 StBerG regelmäßig indiziert (ebenso: Finanzgericht Düsseldorf, am angegebenen Orte [a.a.O.]; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 11.02.1981 - III 68/79, EFG 1981, 531, [532]).
  • FG München, 29.09.2010 - 4 K 1849/07

    Widerruf der Anerkennung eines Lohnsteuerhilfevereins - Kostentragungspflicht

    Der zeitgerechten finanzbehördlichen Aufsicht kommt eine umso wichtigere Bedeutung zu, als Lohnsteuerhilfevereine nicht wie die steuerberatenden Berufe der Aufsicht von Berufskammern und einer Berufsgerichtsbarkeit unterliegen (Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg Urteil vom 12. Dezember 2001, 2 K 2560/99, EFG 2002, 225; FG Düsseldorf Urteil vom 17. August 1994, 2 K 1392/94, juris.de).
  • FG Nürnberg, 18.02.2005 - VII 8/03

    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei Nichtgewährung einer

    Solche sind dann gegeben, wenn der Verein in schwerwiegender Weise gegen gewichtige gesetzliche Ge- oder Verbote verstößt, die unmittelbar die Ausübung der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen durch den Verein betreffen und deren Erfüllung dem Schutz der Mitglieder und der Allgemeinheit dient, aber auch solche, die der Aufsichtsbehörde eine wirksame Kontrolle dazu ermöglichen sollen, ob der Verein seine Pflichten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zuverlässig erfüllt (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 15.03.1994 V 193/92, EFG 1994, 683; FG des Landes Brandenburg, Urteile vom 15.11.2000 2 K 2247/99, EFG 2001, 164 und vom 12.12.2001 2 K 2560/99, EFG 2002, 225).
  • FG Thüringen, 10.04.2002 - III 1193/01

    Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein; Zweifel an einer

    Ein solcher schwer wiegender Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften liegt vor, wenn der durch seinen Vorstand vertretene Lohnsteuerhilfeverein nachhaltig die ihm nach dem Steuerberatungsgesetz obliegenden Verpflichtungen missachtet (Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 12.12.2001 2K 2560/99, EFG 2002, 225 ).
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